ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
Andree's Angelreisen
Inhaber: Ralf Andree
Schöne Aussicht 21
65523 Niedernhausen
Die vorliegenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Mit Ihrer Buchung. erkennen Sie die Geltung dieser Reisebedingungen verbindlich sowie vorbehaltlos an. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und in den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Vertragsschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung (Reisebestätigung). Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Bindungsfrist ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, beispielsweise durch Zahlung des Reisepreises oder einer Anzahlung hierauf, die Annahme erklären.
Anmeldung und Annahme sind grundsätzlich formfrei.
2. Bezahlung
Nach Bestätigung der Reise durch uns und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.
Den Restbetrag zahlen Sie bitte – ohne gesonderte Zahlungsaufforderung – spätestens 4 Wochen vor Abreise, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen für Sie zur Abholung bzw. Versendung bereit liegen. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach vollständiger Zahlung des Reisepreises.
Die Nichtzahlung des Reisepreises trotz nochmaliger Aufforderung durch uns stellt einen konkludenten Rücktritt vom Vertrag dar und löst die in vorliegenden Bedingungen näher geregelten Rechtsfolgen – insbesondere im Hinblick auf gegebenenfalls anfallende Stornogebühren - aus.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Bei Übergabe Ihrer Ferienwohnung, Kabinenkreuzers, Wohnmobils, Echolotes, Leihwagens oder anderen angemieteten Dingen darf der Leistungsgeber für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der (Leistungs-) Beschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Informationen in dem für den jeweiligen Reisezeitraum gültigen Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Von den Reisebedingungen und/oder (Leistungs-) Beschreibungen eines Angebotes abweichende Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Bei Ferienwohnungen wird zwischen Ihnen und uns ein Mietvertrag geschlossen, für den deutsches Recht gilt. Soweit es im Programm nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, haben Sie die Mietnebenkosten, z.B. für Strom, Gas, Heizung o.ä. gesondert und unmittelbar an den Leistungsgeber zu zahlen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigefügt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir setzen Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bis zum Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern, wenn sich nach Abschluss des Reisevertrages die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der/die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurs(e) in dem Maße zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder der notwendigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie hiervon unverzüglich sowie unter Darlegung des jeweiligen Grundes in Kenntnis.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben Sie das Recht, ohne Gebühren von dem Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben uns unverzüglich nach Eingang unserer (Änderungs-) Mitteilung mitzuteilen, welche der vorerwähnten Rechte Sie geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittserklärung ist gegenüber Andree's Angelreisen (Schöne Aussicht 21, 65523 Niedernhausen) abzugeben und sollte schriftlich erfolgen. Maßgeblich – auch für Stornierungsgebühren – ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung gegebenenfalls pauschaliert. Die Höhe des jeweiligen Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen. Bei Reisen oder Reiseleistungen, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten und dies auf den jeweiligen Katalogseiten deutlich ausweisen, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Sie sind im Falle des Eintritts eines Stornierungsfalles berechtigt, uns gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderten Pauschalsätze.
5.2 Umbuchung, Buchungsänderungen, Buchungsergänzungen
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden und ist uns die Berücksichtigung Ihres Wunsches objektiv ermöglicht, so sind die hieraus erwachsenden Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens € 50,-- sowie die Differenz zum ursprünglichen Reisepreis von Ihnen zu übernehmen. Umbuchungsverlangen können von uns aus organisatorischen Gründen allerdings nur bis einschließlich des 30. Tages vor Reiseantritt berücksichtigt werden. Sie sind im Falle einer Umbuchung berechtigt, uns gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die tatsächlich von uns geforderten Kosten. Keine Umbuchung im Sinne dieser Regelung sondern eine Stornierung (Rücktritt) liegt vor, wenn (1) Teile der Leistung komplett gestrichen werden (Teilstornierung) und/oder (2) der Reisezeitraum in einen Zeitraum verlegt werden soll, zu dem die Reise noch nicht ausgeschrieben ist.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, welcher sodann vollständig an Ihrer statt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sie sind verpflichtet, uns in einem solchen Falle unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen, wenn Sie die Reise nicht persönlich antreten. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, so sind die uns hieraus erwachsenden Bearbeitungskosten (Flugumbuchung etc.) in Höhe von mindestens € 50,-- sowie eine gegebenenfalls eintretende Differenz zum ursprünglichen Reisepreis von Ihnen zu übernehmen. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder der Teilnahme der Ersatzperson gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Sie sind berechtigt, uns gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die tatsächlich von uns geforderten Kosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen – beispielsweise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen – nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a)
ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung des Vertrages oder der Reise ungeachtet einer zuvor erteilten Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten in diesem Fall den Anspruch auf den gesamten Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b)
bis spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf diese Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. In diesem Falle erhalten Sie eine bereits auf den Reisepreis geleistete Anzahlung unverzüglich und in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie hierüber unverzüglich unterrichten;
c)
bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wir werden Sie über die Gründe informieren und uns bemühen Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten. Wird die Reise ersatzlos abgesagt, so erhalten Sie eine bereits auf den Reisepreis geleistete Anzahlung unverzüglich und in voller Höhe zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von € 20,-- erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt – wie beispielsweise Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, beachtliche Naturkatastrophen oder andere gleichgewichtige Vorfälle - erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Im Kündigungsfalle können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu Ihrer Rückbeförderung zu treffen, insbesondere falls die Rückbeförderung bereits Gegenstand des Vertrages war. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
– die gewissenhafte Reisevorbereitung;
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern wir uns nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben vorbehalten haben;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Fremdleistungen
Wir können keine Haftung übernehmen für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen als Veranstalter sind. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für die Erbringung von Beförderungsleistungen im Rahmen von uns angebotener (Flug-) Pauschalreisen.
Eine etwaige Haftung regelt sich in oben genannten Fällen einer bloßen Vermittlungsleistung durch uns nach den Bestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch jederzeit zugänglich machen.
9.3 Erfüllungsgehilfen
Unsere Haftung schließt ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen ein.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Die Abhilfe können wir verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Zur Abhilfe bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich der Reiseleitung gegenüber anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an. § 651 c BGB bleibt unberührt.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel der Reiseleitung oder uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
Kommt es während der Reise zu Ausfällen bei der Bereitstellung gebuchter Boote oder Motoren, so ist der Vermieter des jeweiligen Mietobjektes als Leistungsträger vor Ort berechtigt, Ihnen innerhalb gemessenen Zeitraums Ersatzboote bzw. Ersatzmotoren zur Verfügung zu stellen. Entsprechen die Ersatzleistungen nach Art und Güte nicht den im Katalog sowie der Reisebestätigung gemachten Angaben, so haben Sie Anspruch auf Minderung des Reisepreises. In diesem Falle ist eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträger vorzulegen, aus der hervorgeht, dass er nicht in der Lage war, die ursprünglich geschuldete Leistung mit dem Ersatzboot bzw. dem Ersatzmotor zu erbringen; die Ersatzleistung ist aufzuführen und ebenfalls von dem Leistungsträger zu bestätigen. Werden von Ihnen Boote lediglich als Zusatzleistung gebucht und kommt es während der Nutzung zu technisch bedingten Ausfällen, so kann darauf neben dem oben geregelten Erstattungsanspruch für die ausgefallene Bootsleistung kein weitergehender Anspruch auf Minderung der Reisepreises gestützt werden.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten - angemessenen - Frist nach Mängelanzeige keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem und uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse und nicht völlig wertlos waren. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn die Abhilfe von vornherein objektiv unmöglich ist oder von uns abschließend verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4 Schadensersatz
Unbeschadet einer Minderung oder Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von uns nicht zu vertretenden Umstand.
Wir weisen darauf hin, dass Sie bei gegebenenfalls auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht).
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir informieren Sie über geltende Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften einschließlich gesundheitspolizeilicher Formalitäten sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gibt Ihnen das jeweils zuständige Konsulat über solche Vorschriften Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit (1) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder (2) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Übereinkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch aus Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.3 Besondere Risiken
Bei besonderen Risiken wie Bootsfahrten, Eisangeln o.ä. schließen wir die Haftung aus, soweit wir keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verwirklichung des jeweiligen Risikos nehmen können. Die Eingehung eines solchen Risikos sowie die hieraus folgenden Konsequenzen liegen daher ausschließlich in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Sonstige Ansprüche verjähren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jedwede Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung sowie Ansprüche nach dem 2. Seerechts-Änderungsgesetz verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist ebenso ausgeschlossen wie die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen. Davon ausgenommen sind Abtretungen sowie die gerichtliche Geltendmachung bei Familienreisen an teilnehmende Familienmitglieder.
14. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Absicherung (RRA). Die RRA ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurücktreten. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise regelmäßig die zusätzlichen Reisekosten ersetzt.
Bei Abschluss einer Reiserücktrittskostenabsicherung berechnen wir Ihnen pauschal 1,5 % des Reisepreises, mindestens jedoch € 15,- pro Person.
Die Reiserücktrittskosten-Absicherung haftet:
– bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten;
– bei Abbruch der Reise oder im Falle nachträglicher Rückkehr für die zusätzlichen Rückreisekosten, wenn die An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind (bei Rückreise ist der günstigste Weg abgesichert);
– bei Abbruch der Reise für zusätzliche Aufwendungen des Versicherten für gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen.
Der Schadensfall tritt ein, wenn die Reise nicht planmäßig angetreten oder beendet werden kann, zum Beispiel
– bei Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Familienangehörigen- (Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister, Enkelkinder);
– weil ein schwerer Schaden am Eigentum des Versicherten oder eines mitreisenden nahen Familienangehörigen durch Feuer, Elementarereignis oder durch vorsätzliche Straftat eines Dritten eingetreten ist.
Versichert sind mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens vier Personen.
Geleistet wird bis zur Höhe des Reisepreises (Wert der gebuchten Reise bzw. der Miete) mit einem Selbstbehalt je Person von EUR 30,--, bei einem Schadenfall infolge Krankheit mit einem Selbstbehalt von 20% des Schadens, mindestens jedoch EUR 30,– je Person. Reiseleistungen, die vor Ort direkt gezahlt werden, sind nicht abgesichert.
Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich umfassend.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Idstein. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Auf das Rechts- und Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung unserer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Stornierungsgebühren, Rücktrittspauschalen
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim jeweiligen Angebot. Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Fähre und Ferienhaus), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
Generell erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-- pro Person zuzüglich nachfolgender Gebühren (Angaben für Personen über 2 Jahre):
a) Linienflüge: Wir berechnen die von den Fluggesellschaften erhobenen Gebühren.
b) Transfers: 20% des Reisepreises oder die vom Leistungsträger erhobene Gebühr.
c) Fähren: Wir berechnen die von den Fährgesellschaften erhobenen Gebühren.
d) Leihwagen: Bis 31. Tag vor Abreise 15 %, ab 30. Tag 30%. Nicht in Anspruch genommene Leistungen oder spätere Übernahme können nicht erstattet werden.
e) Ferienhäuser & Ferienwohnungen: 60.-45. Tag vor Abreise 30% des Mietpreises; ab 44. Tag vor Abreise 50%; ab 7. Tag vor Reisebeginn 100% des Mietpreises.
g) Kabinenkreuzer Irland: bis 45. Tag vor Reisebeginn 25%, 44.-35. Tag vor Reisebeginn 55 %, ab 34. Tag vor Reisebeginn 85% oder abweichende Bedingungen laut Bestätigung.
h) Ermerald-Star-Line: Bis 90 Tage vor Abreise 30%; danach 100%.
Im Reisevertrag können abweichend von obigen Angaben andere Bedingungen vereinbart werden.
Wir weisen darauf hin, dass Sie im Falle des Eintritts eines Stornierungsfalles berechtigt sind, uns gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderten Kosten.
Stand: 01.10.2006
Andree's Angelreisen
Inhaber: Ralf Andree
Schöne Aussicht 21
65523 Niedernhausen
Tel.: 06127/8011
Fax: 06127/7678
info@andrees-angelreisen.de
Amtsgericht Wiesbaden
Handelsregisternummer HRA 7000 |